Neonazi-Urteil in Revision

Staatsanwaltschaft geht gegen Freispruch in Halle an

HALLE epd ■ Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen den umstrittenen Freispruch eines mutmaßlichen Neonazis, der einen couragierten Rentner mit Messerstichen tödlich verletzte, Revision eingelegt. Das teilte Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck gestern mit. Der mutmaßliche Neonazi hatte im April 2000 bei einer Auseinandersetzung in Halberstadt den 60-jährigen Helmut Sackers mit einem Messer erstochen. Anlass waren wiederholte Beschwerden Sackers über das laute Abspielen des Horst-Wessel-Lieds. Das Hallenser Landgericht wertete die vier Stiche in seinem Urteil zwar als rechtswidrige Handlung und hielt Andreas S. und seiner Ehefrau vor, im Prozess falsch ausgesagt zu haben. Dennoch billigten die Richter dem 33-Jährigen einen Notwehrexzess zu und sprachen ihn frei.