Widerspruch erst nach Beratung

KÖLN taz ■ Deutsche türkischer Herkunft sollten sich zuerst umfassend juristisch beraten lassen, bevor sie Widerspruch gegen das umstrittene Schreiben zur Ermittlung potenzieller Wahlfälschungen einlegen, stellt Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl klar. In einem offiziellen Schreiben werden Deutsche türkischer Herkunft dazu aufgefordert anzugeben, ob die türkische Staatsangehörigkeit parallel existiert (taz berichtete). Odendahl sagte, ein Widerspruch sei eine Protestform gegen den Generalverdacht des Innenministeriums. Sie sei aber nur geeignet für diejenigen, die mit Sicherheit nicht mehr als türkisch registriert seien. SES