Wer zahlt die Straße?

Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung über Beteiligung von Anliegern an Kosten

bremen taz ■ Die Parteien bleiben hart. Noch gibt es keine Entscheidung darüber, ob Anlieger an der Martini- und der Böttcherstraße für Verschönerungen des Pflasters zahlen müssen. Dies fordert die Stadt, die Straßen in für Fußgänger bevorzugte Straßen umgestalten ließ. Dabei geht es um rund 50.000 Euro.

In einer ersten Sitzung hatte das Verwaltungsgericht bereits im vergangenen August beschlossen, dass die Verbesserung der Straße auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke der Anlieger bedeute. Das sehen die Kläger anders: Sie sehen keinen Vorteil darin, dass die Straßen verschönert wurden. Im Gegenteil: „Die Besucherströme werden durch den Umbau umgeleitet. Es kommen eher weniger Menschen zu uns“, sagte Susanne Gerlach, Geschäftsführerin der Böttcherstraße GmbH. Auch seien die Grundstücke aus mehreren Richtungen befahrbar.

Die Stadtgemeinde sieht hingegen für die Anlieger eine Menge Vorteile. Dem konnte auch Richter Ingo Kramer folgen. „Das ganze Quartier ist aufgewertet worden.“ Dennoch wurde vor Gericht diskutiert, was genau eine „Verbesserung“ bedeute. Abgesehen von der Frage, ob die Anlieger überhaupt zahlen müssen, prüfen die Richter nun auch wie hoch die Beteiligungskosten für die Anlieger sein würden. Dazu fehlen weiterhin verlässliche Zahlen, wie teuer die einzelnen Umbaumaßnahmen der Langenstraße/Stintbrücke/Bredenstraße/Kirchenstraße waren. Denn danach ergebe sich die Beteiligung, die die Anlieger an die Stadt zu zahlen hätte. Vermutlich wird sich die Höhe der Summe danach richten, wie breit die Fäche des Grundstücks an der jeweiligen Straße ist. Unklar ist jedoch, ob und wenn ja wie viel die Besitzer der so genannten „Hinterlieger-Grundstücke“ zahlen müssten.

Eine Entscheidung wird im Juli erwartet. ky