Faktisch an der Hundeleine

Einen generellen Leinenzwang für Hunde soll es in Hamburg nicht geben. Das sei „keine Lösung“, so die Begründung vom Staatsrat der Gesundheitsbehörde, Dietrich Wersich (CDU). Denn „faktisch besteht im überwiegenden Stadtgebiet“ ein Leinenzwang, ausgenommen seien lediglich Gehwege und rund 60 extra ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde in Grünanlagen. Zu den jüngsten Bissverletzungen eines Mädchens und einer Joggerin sei es gekommen, weil Hundehalter bestehende Regelungen missachteten.

Auf Spielplätze, Rasenflächen in Parks, Badestrände, Volksfeste oder Wochenmärkte dürfen Hunde ohnehin nicht mitgenommen werden, stellte der Senat gestern noch einmal klar. Erwogen werde zudem eine Chippflicht für Hunde, eine obligatorische Haftpflicht oder eine verpflichtende Schulung von Hundebesitzern. Der Chef des Tierschutzvereins, Wolfgang Poggendorf, fordert dennoch weiterhin einen generellen Leinenzwang: „Sonst gibt es keine Klarheit für Hundehalter.“

Die Hamburger Hundeverordnung wurde 2000 erlassen, nachdem zwei Kampfhunde in Wilhelmsburg einen sechsjährigen Jungen getötet hatten. Seitdem wurden 580 Hunde sichergestellt, 177 von ihnen eingeschläfert. Im Jahr 2004 lag die Zahl aller Bissvorfälle mit 445 unter den Zahlen für 2003 (479) und 2002 (564). SMV