Staatsanwaltschaft will Anklage gegen Tauss erheben

KINDERPORNO-VERDACHT Dazu muss der Bundestag die Immunität des Ex-SPD-Politikers aufheben

BERLIN taz/dpa | Die Karlsruher Staatsanwaltschaft will Anklage gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Ex-SPD-Politiker Jörg Tauss erheben. Die polizeilichen Ermittlungen seien abgeschlossen, sagte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring: „Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat.“ Rehring bestätigte damit einen Bericht der Bild.

Anfang März waren Kinderporno-Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Handyfotos und DVDs. Der 56-jährige Tauss war daraufhin von seinen SPD-Ämtern zurückgetreten, inzwischen ist er in der Piratenpartei aktiv.

Derzeit erhält Tauss’ Anwalt Akteneinsicht. Vor der Anklage muss der Bundestag die Immunität des Abgeordneten aufheben. Der zuständige Ausschuss könne an den Tagen der Bundestagssondersitzungen Ende August und Anfang September zusammenkommen, sagte der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU). Anschließend könne das Plenum über die Immunität entscheiden. Mit dem Ende der Legislaturperiode endet aber Tauss’ Immunität ohnehin.

Der Abgeordnete beteuert nach wie vor seine Unschuld und erklärt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler dagegen argumentieren, Tauss habe „keinen dienstlichen Auftrag“ gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. „Abgeordnete bekommen keine Anweisungen“, sagte Tauss der taz und kritisierte die Karlsruher Staatsanwaltschaft scharf: Dass zu diesem Zeitpunkt Informationen in die Medien geraten seien, sei „rechtsstaatlich bedenklich“. Auch die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel nannte die Aussagen des Oberstaatsanwalts in Bild „ein bisschen voreilig“. Der Verteidiger habe noch Akteneinsicht, zudem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. SABINE AM ORDE