Illegale Wähler

Auch durch die Wahlbeteiligung von „illegalen Doppelstaatlern“ könnte die Landtagswahl ungültig erklärt werden. Wer seit 2000 eingebürgert wurde und sich seinen abgelegten Pass wiedergeholt hat, ist nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht kein Deutscher mehr und darf nicht wählen. Um das Risiko einer Wahlanfechtung zu minimieren, hat das Land über die Meldebehörden an 100.000 eingebürgerten Deutschtürken einen Brief geschickt. Darin werden diese aufgefordert, die Anzahl ihrer Pässe offen zu legen. Bisher haben sich nur Wenige selbst denunziert. NAW