Reps müssen draußen bleiben

Kommunen schließen Direktkandidaten der „Republikaner“ wegen manipulierter Unterstützerlisten von der NRW-Landtagswahl aus. Bei erfolgreicher Anfechtung drohen vielerorts Nachwahlen

VON KLAUS JANSEN

Die „Republikaner“ sind bei der kommenden Landtagswahl in vielen Wahlkreisen nur Zuschauer. Zahlreiche Kommunen und Landkreise haben die Direktkandidaten der rechtsextremen Partei nicht für den Urnengang am 22. Mai zugelassen. Sie sehen es als erwiesen an, dass die „Republikaner“ die jeweils benötigten 100 Unterschriften für die Aufstellung eines Kandidaten nur mit unlauteren Mitteln erreicht haben. Die Partei hatte vorgetäuscht, Unterschriften für eine härtere Bestrafung von Sexualstraftätern zu sammeln und die gewonnenen Autogramme als Wahlunterstützung deklariert (taz berichtete).

Ausgeschlossen wurden die „Republikaner“ unter anderem im Kreis Gütersloh, im Märkischen Kreis sowie in den Städten Oberhausen und Mülheim an der Ruhr. „Wir haben in Mülheim alle 140 angegebenen Unterstützer schriftlich befragt. Lediglich 93 Unterschriften sind sicher unter korrekten Bedingungen geleistet worden“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Wie andere Kommunen auch hat Mülheim Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges erstattet, in Oberhausen lauten die Vorwürfe „Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Wählertäuschung“.

In vielen Wahlkreisen konnten die Listen allerdings nicht rechtzeitig vor dem morgigen Ablauf der Meldefrist überprüft werden. So wurden die Republikaner im Rheinisch-Bergischen Kreis zugelassen, obwohl auch hier der Verdacht der Manipulation noch nicht ausgeräumt werden konnte. „Wir wollten die Entscheidung über die Zulassung vertagen, das war aber aus Zeitgründen nicht möglich“, sagt Gerhard Zorn, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Seine Partei hatte sich gegen eine Zulassung der „Republikaner“ ausgesprochen, da die Unterstützerlisten lediglich in Stichproben kontrolliert wurde.

Neben den „Republikanern“ steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln auch die NPD unter Manipulationsverdacht. „Es gibt eine Fülle von Anzeigen“, so Staatsanwalt Günther Feld zur taz. Die NPD habe ihre Unterstützerliste als „Umfrage“ zu allgemeinen politischen Themen ausgegeben. Die Ermittlungen beschränken sich allerdings auf den rechtsrheinischen Bergischen Kreis, die Stadt Köln sei nicht betroffen.

Trotz der Ermittlungen in den Kreisen drohen NPD und „Republikanern“ bei der für heute angesetzten Tagung des Landeswahlausschuss kein Ausschluss ihrer Landesreservelisten. „Dazu wird es voraussichtlich nicht reichen“, sagt Dagmar Pelzer, Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Die Republikaner lägen mit 1.600 Unterschriften zu deutlich über der geforderten Marke von 1.000. Bei der NPD sei das bekannte Ausmaß der Fälschungen vergleichsweise gering.

Durchaus möglich wird jedoch eine Anfechtung der Wahl in den von Unregelmäßigkeiten betroffenen Kreisen. Sollte sich eine Zulassung in bestimmten Wahlkreisen nach weiteren Prüfungen als unberechtigt herausstellen, können Bürger dagegen vorgehen – und im Falle eines Ausschlusses haben die „Republikaner“ ihrerseits Widerstand angekündigt. Gegen „einige Behörden und Verleumder“ werde sie Strafanzeige erstatten, erklärte die Landesvorsitzende Ursula Winkelsett am Wochenende. Ihre Partei habe keine Unterschriften erschlichen.

Im NRW-Innenministerium hält man vereinzelte Nachwahlen für möglich, aber unwahrscheinlich. „Es muss zuerst nachgewiesen werden, dass Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant sind. Die Praxis zeigt, dass diese Hürde sehr hoch ist“, sagt Sprecherin Pelzer. Allerdings, so räumt sie ein, müsse man diese Möglichkeit „theoretisch im Blick haben“.