polizeiausbildung
: Ein Schritt zur Normalität

Polizeiausbildung zum Nulltarif für den Steuerzahler: Aus dem Munde des Berliner Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) klingt das geradezu revolutionär. „Althergebrachte Traditionen des Berufsbeamtentums“, so Eberhard Schönberg, würden mit einem solchen Vorschlag aufgegeben. Doch was revolutionär klingt, ist fast überall Alltag.

KOMMENTARVON OTTO DIEDERICHS

Für viele „normale“ Studierende sind längst Studiengebühren umgesetzt oder im Gespräch. Wenn Berliner Polizeistudierende, wie vorgeschlagen, künftig zumindest die ersten zwei Studienjahre selbst finanzieren müssten, träte auch hier so etwas wie Normalität ein.

Warum Polizeiazubis vom Tage ihres Ausbildungsbeginns an alimentiert werden sollen, statt den gleichen Bedingungen wie andere Studis unterworfen zu sein, war im Grunde nie einzusehen. Die Idee, die von der GdP-Jugendorganisation „Junge Gruppe“ entwickelt wurde, ist erstaunlich realitätsnah. Ein ganzes Jahr hat sie GdP-intern dafür kämpfen müssen, bevor die altbackenen Gewerkschaftler schließlich dahinterstanden.

Auch für die Studierenden selbst könnte eine solche Änderung durchaus Vorteile bringen. Wer seinen Abschluss nicht schafft, hat immerhin noch gute Möglichkeiten, beim mittleren Management des industriellen Werkschutzes oder bei privaten Sicherheitsdiensten unterzukommen, eventuell auch bei der öffentlichen Verwaltung. Warum also nicht gleich einen Studiengang „Öffentliche Sicherheit“ an allgemeinen Fachhochschulen schaffen, der den Studenten eine offenere Ausbildung über den Tellerrand der Polizei hinaus ermöglicht?

Bis auf wenige Ausbildungsinhalte ließen sich fast alle jetzigen Fächer problemlos dorthin auslagern. Dass einzelne Fächer wie Spurensicherung, Tatortarbeit oder Vernehmungstechniken von polizeilichen Fachlehrern unterrichtet werden müssten, stünde einer solchen Lösung, die Bürgerrechtler seit langem fordern, nicht entgegen.

Das angestrebte GdP-Modell könnte hierzu ein Anfang sein. Notwendig sind dazu lediglich die Änderung einiger beamtenrechtlicher Vorschriften – und ein ganz breites Kreuz der Polizeioberen gegenüber den übrigen Berufsorganisationen des öffentlichen Dienstes.