Was ist ein Mindestlohn?

In der gegenwärtigen Diskussion geht es um zwei Varianten von Mindestlöhnen. Die erste Variante ist ein von den Tarifparteien vereinbarter Mindestlohn, der vom Bundeswirtschaftsminister für allgemein verbindlich erklärt wird und dann im Rahmen eines Entsendegesetzes auch für ausländische Unternehmen gilt, die in Deutschland ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Dies ist bisher im Baugewerbe der Fall. Dort gilt für ungelernte Bauarbeiter ein Mindestlohn von derzeit 8,95 Euro im Osten (im Westen: 10,36 Euro). Das Entsendegesetz für die Bauwirtschaft ist seit 1996 in Kraft.

Die zweite Variante ist der gesetzliche Mindestlohn. Dabei geht es um die Forderung nach einem Mindestlohn in Deutschland, der vom Gesetzgeber festgelegt und dann von den Arbeitgebern nicht mehr unterschritten werden darf. Die Chefs der Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Ver.di fordern einen solchen gesetzlichen Mindestlohn, in der Regierungskoalition gibt es dafür aber derzeit keine Mehrheit. Ein Grund dafür sind die bestehenden regionalen und branchenspezifischen Unterschiede in der tariflichen Entlohnung. So verdient etwa eine Friseurin in Thüringen laut Tarif 3,18 Euro die Stunde, ein Arbeitnehmer im Gartenbau im Westen 5,59 Euro. Die tariflichen Niedriglöhne würden mit einem gesetzlichen Mindestlohn ausgehebelt.

In anderen europäischen Ländern gibt es bereits gesetzliche Mindestlöhne. In Großbritannien beispielsweise gilt ein Mindestlohn von umgerechnet 7 Euro. BD