Miethai & CoEigenbedarfskündigung : Kein Auszug ohne Grund
Kündigungen wegen Eigenbedarfs werden damit begründet, dass der Vermieter oder ein Familienangehöriger die vermietete Wohnung benötigt. Ändern sich vor Auszug der Mieter nun die Lebensumstände, so dass der Vermieter bzw. die Familienangehörigen nicht mehr in die gekündigte Wohnung ziehen können oder wollen, dann ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter auf den Wegfall des Kündigungsgrundes hinzuweisen. Eine solche Hinweispflicht besteht, wie das Landgericht Hamburg kürzlich entschieden hat (Urteil vom 2.12.2004, WM 2005, S. 134) auch dann, wenn die Änderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die Mieter bereits rechtskräftig zur Räumung der Wohnung verurteilt worden waren.
Dem Urteil des Landgerichts Hamburg lag ein Fall zu Grunde, in dem der Vermieter die Kündigung damit begründete, er benötige die Wohnung für seine Schwiegermutter. Die Mieter gingen gerichtlich gegen die Kündigung vor, wurden aber in zweiter Instanz vom Landgericht Hamburg zur Räumung der Wohnung verurteilt. Innerhalb der Räumungsfrist zogen die Mieter aus und erfuhren dann, dass die Schwiegermutter kurz zuvor verstorben war.
Nach Ansicht des Gerichtes hätte der Vermieter die Mieter vom Tod der Schwiegermutter in Kenntnis setzen und ihnen den Verbleib in der Wohnung ermöglichen müssen. Angesichts der besonderen sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter sei dem Mieter ein Wohnungswechsel nicht zuzumuten, wenn der Eigenbedarfsgrund vor der kündigungsbedingten Räumung entfällt. Der Vermieter wurde dazu verurteilt, den Mietern den durch den Umzug entstandenen Schaden zu ersetzen.
Sabine Weis ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de