Weitermachen und trotzdem kassieren

KASSENÄRZTE Ärger über hohe „Entschädigungszahlungen“ für wiedergewählte Vorstandsmitglieder

Im Streit über hohe Entschädigungszahlungen geben die drei Spitzenfunktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin nicht nach: Sie halten die Zuwendungen für „vertragskonform und nach anwaltlicher Expertise rechtmäßig“. Zugleich betonten die Vorstandsmitglieder am Donnerstag, die Gesundheitsverwaltung habe die Vereinbarungen nicht beanstandet.

Vorstandsmitglied Uwe Kraffel sagte dem Tagesspiegel, man gehe davon aus, die jeweils rund 183.000 Euro behalten zu dürfen. „Sollte der Senat erklären, wir haben das Geld zu Unrecht bekommen, glaube ich, dass juristische Schritte erfolgversprechend sein könnten“, fügte er hinzu.

Die Gesundheitsverwaltung wollte sich im Detail nicht äußern. Laut Sprecherin Regina Kneiding dauert die aufsichtsrechtliche Prüfung der Gesundheitsverwaltung an und soll bis Monatsende abgeschlossen sein.

Der Vorstand hatte im Frühjahr 2011 Übergangsgelder von insgesamt 549.000 Euro kassiert, obwohl er für eine weitere Dienstzeit von sechs Jahren wiedergewählt worden war. Die ursprünglichen Verträge sahen die Auszahlung nur vor, wenn nach dem Ausscheiden „die ursprüngliche ärztliche Tätigkeit wieder hauptberuflich aufgenommen wird“. Sie waren aber Anfang 2011 geändert worden.

Kraffel begründete die Änderung damit, dass der Senat für die Zeit nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge im Februar 2017 gefordert habe, die Übergangsregelung nur noch für maximal sechs Monate zu zahlen statt wie bisher für zwei Jahre nach zwei Amtszeiten. Die gezahlte Summe sei ein Ausgleich für diese „Kürzung“.

„Das Bild der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit hat Schaden genommen“, räumte Kraffel ein. „Vielleicht hätten wir früher Position beziehen müssen und erklären sollen, weshalb diese Summen ausgezahlt werden.“ Moralisch mache er sich jedoch keinen Vorwurf.

Dagegen hält die der Gesundheitsverwaltung unterstellte Aufsichtsbehörde das Vorgehen offenbar für unzulässig. Medienberichten zufolge hat sie festgestellt, dass die Auszahlung der Übergangsgelder „einem Griff in die Kasse“ gleichkomme. Dem KV-Vorstand bescheinigte sie ein „moralisch äußerst fragwürdiges Verhalten“. (dapd)