Volkserschweren

Die Verfassungsklage gegen den Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) war noch nicht entschieden, als die CDU-Bürgerschaftsfraktion in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2004 beschloss, die Volksgesetzgebung zu stutzen. Der Senat wurde erfolgreich darum gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Novelle, die gestern in der Bürgerschaft zur Abstimmung stand, verbietet die Unterschriftensammlung auf der Straße und schreibt die zeitliche Trennung von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden vor. Unterschriften dürfen nur noch in amtlichen Dienststellen geleistet werden. Die Eintragungsfrist wird von zwei auf drei Wochen verlängert. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und Vereinen startete eine Volksinitiative gegen die Reform der direkten Demokratie und legte am 1. März dieses Jahres über 19.000 Unterschriften vor. Ein Volksbegehren könnte im Januar 2006 stattfinden – dann allerdings schon unter den von der regierenden CDU erschwerten Bedingungen. jox