Vor dem Wappen blank gezogen

JUSTIZ Umweltaktivist fühlte sich von der Schleswiger Polizei grob behandelt und rächte sich, indem er dem Landeswappen den nackten Hintern zeigte. Dafür gab’s eine Anzeige, denn das ist streng verboten

Weil er seine Personalien nicht angeben wollte, wurde er aufs Revier transportiert

Eigentlich wollte er nur ein bisschen provozieren. „Schließlich haben die Polizisten mir die Augen eingedrückt und mich in den Unterleib geboxt“, sagt Umweltaktivist Christian Iwert. Dabei wollte er im Februar 2011 am Amtsgericht Schleswig nur dem Prozess gegen seine Mitstreiterin Hanna Poddig vorm Amtsgericht Schleswig beiwohnen, die gegen einen Militärtransport protestiert hatte.

In der Eingangshalle sei er dann „schikanös kontrolliert worden“, sagt er. „Wir mussten unsere Taschen auskippen, und das wollte ich nicht.“ Es habe einen „Dialog“ mit den Beamten gegeben, die sich daraufhin beleidigt fühlten und seine Personalien aufnehmen wollten. Iwert weigerte sich und musste aufs Revier. Das sei sehr grob vor sich gegangen „und hat mich sehr wütend gemacht“. Da habe er dann eben, wieder in Freiheit, sein nacktes Hinterteil vor einen „Findling“ vorm Gericht gestreckt, auf dem das schleswig-holsteinische Landeswappen prangte. Ein Polizist sah es und zeigte ihn an – wegen „Verunglimpfung eines Hoheitszeichens“. Das darf man laut Gesetz nämlich weder zerstören noch beschädigen – und schon gar keinen „beschimpfenden Unfug“ daran verüben.

„Wenn ein Polizist so etwas sieht, ist er verpflichtet, es anzuzeigen“, bestätigt Schleswigs Gerichtsdirektor Christian Blöcker. „Wenn wir so etwas hinnehmen, tut es unserem Gemeinwesen nicht gut.“ Auch er selbst hätte das, wenn er es gesehen hätte, angezeigt; schließlich sei er kein beliebiger Passant, der dann einfach mal wegschauen könne. Trotzdem, sagt Blöcker, sei solch ein Fall „extrem selten“. Aber auch nicht sehr gravierend: Immerhin sei Iwert mit einem Strafbefehl über rund 300 Euro davon gekommen, „man hat es also sehr niedrig gehängt“.

Doch Iwert will nicht zahlen und hat Einspruch erhoben. „Die müssen mir erstmal nachweisen, dass ich das Wappen berührt habe“, sagt er. Wann der Prozess beginnt, stand am Montag noch nicht fest. PS