Zeitvorteil für Stiefvater

62-Jähriger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter freigesprochen: Taten zum Teil verjährt

Der 62-jährige Paul M. kommt davon: Das Amtsgericht Altona hat ihn gestern vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in 66 Fällen freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, seine Stieftochter Diana (Name geändert) seit 1988 und somit ihrem 10. Lebensjahr sexuell missbraucht zu haben. Der Freispruch basiert auf einem Mix aus Verjährung und traumatischen Erinnerungslücken. „Das ist häufig das Problem bei sexuellem Missbrauch von Kindern“, so Nebenklageanwältin Ursula Ehrhardt.

Diana hatte erst 2004 den Mut gefasst, ihren Stiefvater anzuzeigen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Fall, der sich 1989 im Urlaub an der Stettiner Steilküste zugetragen haben soll. Die heute 27-Jährige kann sich zwar an den Urlaub teilweise erinnern, wie an „Sonnenauf- oder untergang“ und an „Buchäckern“. Doch M. belegte, dass sie auch 1992 dort in den Ferien gewesen seien.

Da war sie aber bereits 14 Jahre alt und galt strafrechtlich als Minderjährige. Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige jedoch verjährt schon nach fünf Jahren, bei Kindern erst nach 15 Jahren. Ein angeblich „einvernehmliches sexuelles Verhältnis“ mit Diana ab 1996 räumte M. indes ein. Da war sie aber schon volljährig. KVA