BAUSENATOR MÜLLER HAT WAS GEGEN FERIENWOHNUNGEN
: Neue Verordnung gegen Zweckentfremdung

Bausenator Michael Müller bleibt am Ball. Nachdem der SPD-Politiker die Mieterhöhungen durch die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorläufig gestoppt hat (taz berichtete), soll nun die Vermietung von Ferienwohnungen erschwert werden. Dafür will Müller die 2002 vom Oberverwaltungsgericht gekippte sogenannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung „so schnell wie möglich“ wieder einführen. Dies bestätigte seine Sprecherin Daniela Augenstein der taz.

Müllers Begründung: Zumindest in den Innenstadtbezirken gebe es einen Wohnungsmangel – und damit einen Anlass für eine neue Verordnung. Der Berliner Mieterverein begrüßte die Ankündigung. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigte an, vor Gericht ziehen zu wollen.

In Berlin soll es etwa 12.000 Ferienwohnungen geben, die dem Wohnungsmarkt fehlen, davon allein 900 in der Wilhelmstraße in Mitte. Müller reagiert mit seiner Ankündigung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Das hatte am Montag dem Bezirk Mitte verboten, mit dem Hinweis auf das Baurecht gegen die Vermietung von Ferienwohnungen vorzugehen.

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU darauf geeinigt, gegen Ferienwohnungen vorzugehen. Allerdings gibt es in der CDU Vorbehalte gegen die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung. WERA