„NORDHORN-RANGE“
: Berufungsverfahren abgelehnt

Der juristische Kampf mehrerer Kommunen gegen den Bombenabwurfplatz „Nordhorn-Range“ ist endgültig verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg lehne eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil aus dem Sommer 2010 ab, sagte ein OVG-Sprecher am Freitag. Damals wies das Verwaltungsgericht Osnabrück eine Klage mehrerer Kommunen aus der Nachbarschaft des Übungsgeländes gegen die „Range“ ab. Die Klage sei mehrere Jahre zu spät gekommen, war damals wie heute das Argument der Richter (Aktenzeichen: 7 LA 91/10). (dpa)