Landtag für Demo-Verbot in Lübeck

NEONAZIS Rechter Aufmarsch im März soll untersagt werden, wenn das rechtlich möglich ist

Der schleswig-holsteinische Landtag macht sich gegen einen Neonaziaufmarsch Ende März in Lübeck stark, ein Verbot muss aber rechtssicher sein. CDU, SPD, FDP, Grüne, SSW und Teile der Linken forderten Innenminister Klaus Schlie (CDU) auf, alle Informationen, die ein Verbot rechtfertigen, der Versammlungsbehörde in der Hansestadt umfassend mitzuteilen. „Mit einem Verbot ohne rechtliche Grundlage schießen wir der Demokratie ins Knie“, warnte die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg.

Angesichts der Morde an Zuwanderern durch die Zwickauer Neonazi-Zelle hatte Innenminister Schlie Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) aufgefordert, die Demonstration zu verbieten – und hatte Kritik geerntet. Er gefährde den Erfolg eines Verbotsverfahrens, sagte etwa die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli. Auch Saxe zögert aus Sorge, vor Gericht zu scheitern. Am 31. März wollen Neonazis durch Lübeck marschieren. Anlass ist der Luftangriff der Alliierten auf die Hansestadt im März 1942.

Schlie verteidigte seine Aufforderung. Die Neonazis hätten Lübeck zum Ziel ihrer menschenverachtenden Propaganda erkoren und instrumentalisierten die Kriegsopfer für rechtsradikale Zwecke. „Es ist unverzichtbar, dass die Hansestadt Lübeck alle rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot ausschöpft.“ Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) rief dazu auf, sich nicht im Streit zu verlieren. Gemeinsames Ziel sei, „dass diese Nazis, diese Verbrecher nie wieder das Sagen haben“.

Die Hürden für ein Demonstrationsverbot sind wegen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sehr hoch. Ein Verbot sei nur möglich, wenn die Sicherheitskräfte sichtbar überfordert seien oder Erkenntnisse darüber vorlägen, dass aus der Demonstration heraus Straftaten begangen würden, machte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki deutlich. Sein SPD-Pendant Ralf Stegner erklärte: „Wir müssen alles unterlassen, dass die Nazis Propaganda-Erfolge vor Gericht erzielen.“  (dpa)