Schweinemast soll naturverträglich werden

URTEIL Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung darf ein Mastbetrieb gar nicht genehmigt werden

Eine wirksame Filteranlage muss ein Schweinemastbetrieb in Diekholzen bei Hildesheim bis Ende des Jahres einbauen. Wenn nicht, werde die Betriebsgenehmigung wahrscheinlich aufgehoben. Mit diesem Vergleich endete vorerst ein Verfahren, dass die Umweltorganisation BUND vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Ammoniak-Emissionen des Stalls mit mehr als 1.800 Tieren angestrengt hatte. Die Naturschützer hatten „schwerwiegende Mängel“ im Genehmigungsverfahren gerügt, unter anderem wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Deshalb ist dieses Verfahren über den Einzelfall hinaus von besonderer Bedeutung“, sagt Stefan Ott, stellvertretender Geschäftsführer des BUND in Niedersachsen. Der Umweltverband und die örtliche Bürgerinitiative „Gute Luft“ hatten im Genehmigungsverfahren wiederholt darauf hingewiesen, dass in der Nähe des Stalls Naturschutzgebiete und Areale liegen, die nach der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat geschützt sind. Diese könnten die dauerhaften zusätzlichen Nährstoff-Frachten aus den Schornsteinen der Anlage nicht vertragen. Zudem sei zu befürchten, dass eine geschützte Fischart im nahen Fluss Beuster durch Gülleeinträge aus dem Stall gefährdet sein könnte.

Das Gericht kritisierte schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren des Landkreises Hildesheim. So wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend gewesen. Sie sei bereits dann durchzuführen, wenn allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung bestehe.  SMV