Wahl und Wächter

Die Staatspräsidentenwahl findet am 17. Juni statt. Der Staatspräsident wird auf vier Jahre gewählt. Er kann einmal wiedergewählt werden. Eine abermalige Kandidatur ist erst nach weiteren zwei Wahlperioden möglich. Der derzeitige Amtsinhaber, Mohammad Chatami, kann deshalb nicht mehr kandidieren. Über die Eignung der Kandidaten entscheidet der Wächterrat. Der Rat lehnt grundsätzlich alle Kandidaten ab, die nicht aus dem Islamischen Lager stammen, wie zum Beispiel Laizisten. Aber auch islamische Reformer sind ihm ein Dorn im Auge. Der Wächterrat hat zwölf Mitglieder, von denen die Hälfte – in der Regel konservative Kleriker – vom geistlichen Oberhaupt des Landes, dem Revolutionsführer, ernannt werden. Die andern sechs werden auf Vorschlag der Justiz vom Parlament gewählt. Der Wächterrat ist befugt, die Wahlen teilweise oder vollständig vorzeitig abzubrechen, zu vertagen oder nachträglich zu annullieren. BAM