ePaper
: Gleichberechtigt

BERLIN | Die Auflagenzahlen der digitalen Ausgaben von Printprodukten zählen ab dem zweiten Quartal 2012 gleichberechtigt zur Gesamtauflage. Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (ivw) streicht die Regel, dass ePaper und Printobjekt nicht addiert werden dürfen. Digitale und Papierausgabe müssen aber inhaltlich identisch sein. Der Preis des ePapers muss mindestens bei der Hälfte der gedruckten Ausgabe liegen. (taz)