Wer reisen will, muss anzahlen

KÖLN dpa/taz ■ Im juristischen Streit um eine Vorauszahlung von 20 Prozent auf Pauschalreisen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln einem Kölner Reiseveranstalter Recht gegeben. Die Veranstalter müssten nicht nur für die Organisation der Reise in Vorleistung treten, sondern hätten auch das finanzielle Risiko eines möglicherweise nicht solventen Kunden zu tragen, urteilte das OLG.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen ein ähnliches Urteil des Landgerichts Köln. Das Urteil wurde zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (16 U 12/05). In einer früheren Rechtsprechung hatte der Bundesgerichtshof erklärt, dass Vorauszahlungen nur bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Reisepreises zulässig seien. Auch die Verbraucherschützer waren der Ansicht, es sei allenfalls eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent angemessen.

Sollte der Reiseveranstalter Tjaereborg mehr fordern, müsste er im Gegenzug dem Kunden Art und Umfang seiner Vorausleistungen aufschlüsseln. Das Gericht betonte hingegen, Pauschalreisen seien ein Massengeschäft, bei dem nicht in jedem Einzelfall die Bonität der Kunden überprüft werden könne. Gegen das entsprechende Risiko müsse sich der Veranstalter absichern. Außerdem sei der Kunde seit einigen Jahren mit der Vorauszahlung gegen eine mögliche Insolvenz des Veranstalters versichert. Er bekomme also sein Geld im Zweifel auch wieder zurück.