Wunschloser denn je

Zoff um Anmeldeverbünde: CDU spricht von Ausweitung, GAL von Einschränkung der Elternwahlfreiheit

Nachdem bekannt wurde, dass nach dem neuen Anmeldeverfahren für die 1. Klassen über 660 Kinder im Sommer nicht auf die von ihren Eltern gewünschte Schule kommen, ist ein Streit um die Bedeutung der Zahl entbrannt. „Bevor Eltern ihre Kinder angemeldet haben, waren sie oft wochenlang auf der Suche nach der richtigen Schule für ihr Kind“, erklärt GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch. Es sei „unsensibel“, dass Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig dieses Ergebnis als „Erfolg“ feiert. Denn noch im Jahr 2003/2004 seien nur 71 Kinder nicht an die gewünschte Schule gekommen.

CDU-Schulpolitiker Robert Heinemann wirft der GAL „schwaches Erinnerungsvermögen“ vor. Hätten doch erst diesmal 95 Prozent ihre Wunschschule bekommen und Eltern früher gar nicht wählen dürfen: „Die Schüler wurden einer Grundschule zugewiesen.“

„Auch wenn es bisher faktisch kein freies Wahlrecht gab, zeigen diese Zahlen aus der Praxis etwas ganz anderes“, hält Goetsch dagegen. So antwortete der Senat im September 2003 auf eine kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Wilfried Buss, dass für das Schuljahr 2003/2004 ganze 2.352 Eltern beantragt hatten, ihr Kind an einer anderen Schule einzuschulen, was in immerhin 2.191 Fällen gestattet wurde.

Es gab also eine Wahlfreiheit, die im Unterschied zu heute auch nicht auf eine Hand voll Schulen im Anmeldeverbund beschränkt war. „Die Anmeldung im Verbund hat mit Elternwahlrecht wenig zu tun, wenn schon die Grundschule zwei Straßen weiter nicht dazu gehört“, beharrt deshalb Goetsch.

Derlei Daten möchte der Senat übrigens heute nicht mehr preisgeben. Auf eine neue Anfrage der SPD vom Februar, welche Schüler in 2002, 2003 und 2004 nicht an ihrer Bezirksgrundschule eingeschult wurden, antwortete er knapp: „Das wurde nicht erhoben.“ Kaija Kutter