Eingesperrt, aber nicht im Gefängnis

JUNGE STRAFTÄTER Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß stellt einen Gesetzesentwurf für Jugendarrest vor – nur verabschieden wird er es in dieser Legislaturperiode nicht mehr können

Jugendliche, die zu Arrest verurteilt werden, sollen merken, wie sich Knast anfühlt

Eine Stunde Besuch pro Woche, Handyverbot und Bücher statt Fernsehen: Jugendliche, die nach Prügeleien oder Diebstählen zu Arrest verurteilt werden, sollen merken, wie sich Knast anfühlt und „Weichen stellen“, damit sie dort nicht hinkommen. Arrest ist eine Vorform der Jugendhaft, es geht um Therapie und Lernen, doch hinter Mauern sitzen die 14- bis 21-Jährigen trotzdem.

Bisher regeln Verordnungen den Arrestbetrieb. Gestern stellte Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) einen Gesetzesentwurf vor, den er bundesweit einmalig und vorbildlich nannte. Vermutlich wird er aber bis zur Landtagswahl im Mai nicht verabschiedet.

„Wir haben klare Regeln“, sagt Christa Laßmann, Leiterin der Arrestanstalt Moltsfelde bei Neumünster, der einzigen in Schleswig-Holstein. Rund 1.000 Jugendliche, davon etwa 15 Prozent Mädchen, belegen pro Jahr die 57 Plätze. Wenige Tage bis vier Wochen dauert der Arrest. Morgens finden Gruppengespräche statt, nachmittags Sport oder Töpfern. Nachts sind die Zellen – die hier Arresträume heißen – verschlossen. Daran soll sich auch durch das Gesetz nichts ändern: Es sei der Praxis in Moltsfelde abgeschaut, so Schmalfuß. Neu sind Regelungen für die Zeit nach der Strafe. Zurzeit gibt es keine Statistik, wie viele Jugendliche durch den Arrest tatsächlich die Weichen stellen. „Dazu würden wir gern eine Untersuchung machen“, sagt Laßmann.

Wann und ob sie das tun kann, ist unklar: Die Wahl im Mai beendet das Gesetzes-Verfahren. Mit der heutigen Opposition sei der Entwurf bisher nicht besprochen, so Schmalfuß. „Aber ich glaube, wenn wir etwas Sinnvolles machen, wird das nicht im Schrank verschwinden.“ Monika Heinold, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, bestätigt das grundsätzlich: „Man lehnt keine fachlich guten Gesetze ab, nur weil sie von einer anderen Regierung stammen.“ Jetzt können sich Verbände der Straffälligenhilfe dazu äußern. Von dort heißt es, das Gesetz sei sinnvoll und Schleswig-Holstein früh dran. „Vom Himmel gefallen“ sei es dennoch nicht: Grundzüge sind zwischen den Bundesländern abgestimmt.  EST