zwangsumzüge
: Der Ärger ist vorprogrammiert

Nehmen wir an, Sie sind Softwareentwickler. Sie verdienen gut und bewohnen mit Ihrer Freundin, einer Anwältin, eine große Dreiraumwohnung in Schöneberg, in der sie vorher allein lebten. Sie werden arbeitslos und finden keinen neuen Job. Schließlich beendet Ihre Freundin die kriselnde Beziehung, weil sie nach Hartz IV verpflichtet wäre, Sie auszuhalten. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bekommen Sie das geringe Arbeitslosengeld II und müssen einen Zwangsauszug fürchten. Kurzum: Job weg, Frau weg, Wohnung weg.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Sicher, das Beispiel ist konstruiert, völlig unrealistisch ist es nicht. Denn nachdem die rot-grüne Bundesregierung – deren Vertreter jetzt von „Kapitalismuskritik“ faseln – mit schwarz-gelber Unterstützung die Arbeitslosenhilfe abgeschafft hat, macht sich nun der rot-rote Senat an die „Ausführungsvorschrift Wohnen“. Diese legt fest, welche Wohnung für einen Langzeitarbeitslosen angemessen ist.

Egal, wie die Regel aussehen wird: Die Wohnungen von Arbeitslosen sollen möglichst billig sein – um die Kosten für den Landeshaushalt gering zu halten. Zwangsumzüge sind, auch wenn sie vermieden werden sollen, eine logische Konsequenz.

In der Landesregierung hat damit vor allem die PDS ein Legitimationsproblem. Zwar ist die „Ausführungsvorschrift Wohnen“ eine Folge des Hartz-IV-Gesetzes, das die Partei immer ablehnte, aber umsetzte. Jetzt wird die von der PDS mitverantwortete Vorschrift konkret in die Lebensbedingungen der Betroffenen eingreifen. Ihre einzige Chance ist, gegenüber Finanzsenator Sarrazin eine so großzügige Regelung durchzusetzen, dass kaum jemand sie spürt. Anders gesagt: Je weniger Zwangsumzüge, desto weniger Ärger.