URTEIL GEGEN „OZ“
: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hat prophylaktisch Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Sprayer Walter Fischer alias „Oz“ eingelegt. Das Gericht hatte den 61-Jährigen wegen zehnfacher Sachbeschädigung aufgrund von Graffiti-Sprühereien auf Verteilerkästen und Hauswänden zu 250 Tagessätzen à sechs Euro (1.500 Euro) Geldstrafe verurteilt. Die Anklagebehörde hatte 18 Monate ohne Bewährung gegen den notorischen Sprüher gefordert. „Wir warten nun die Urteilsbegründung ab“, sagte Sprecher Wilhelm Möllers.  (taz)