Professoren drohen mit Klage

Heute will die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft das Fakultätengesetz abnicken. Doch Uni-Juristen haben verfassungsrechtliche Bedenken und wollen nach Karlsruhe ziehen

Das Fakultätengesetz, das die Bürgerschaft heute beschließen soll, könnte Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) noch Ärger machen. Wie Uni-Kreise der taz bestätigten, planen mehrere Rechtsprofessoren der Universität, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Regelwerk zu klagen. Begründung: Es beschneide das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Hochschulen.

Das Gesetz regelt die Bündelung der Fachbereiche in Großeinheiten und die Zuständigkeiten in der neuen Struktur. Konkret kritisieren die Juraprofessoren das künftige Verfahren zur Berufung von Hochschullehrern. Die Profs sähen sich vom gesamten Berufungsverfahren ausgeschlossen, hatte die SPD-Abgeordnete Barbara Brüning vorige Woche im Wissenschaftsausschuss berichtet. Auch sie hält das neue Gesetz für verfassungsrechtlich „untragbar“, weil es die Selbstverwaltung der Hochschulen aushebele. „Dräger empfindet die Selbstverwaltung als Last und will sie einschränken“, schließt sich GALierin Heike Opitz an. Es sei „völlig nachvollziehbar“, dass Professoren mit Klage drohten. Die Opposition will das Gesetz ablehnen.

Bisher stimmen die Fachbereichsräte, in denen neben den Profs auch die Dekane sitzen, über die Berufungsvorschläge der dafür zuständigen Kommission ab. Das Präsidium beruft schließlich. Künftig gibt es keine Fachbereichsräte mehr. Die Fakultätsräte dürfen zwar zum Vorschlag der Berufungskommission Stellung nehmen, sind aber auf Zustimmung des Dekans angewiesen. „Wen der Dekan ablehnt, der kommt auch nicht“, sieht Brüning „puren Subjektivismus“ in die Hochschulen einziehen. Auch Uni-Chef Jürgen Lüthje, der die Fakultätenbildung generell begrüßt, hält die Hierarchie für „verfassungsrechtlich hoch problematisch“.

Drägers Behörde weist die Kritik von sich: Die Professoren wirkten „sehr wohl“ an den Berufungen mit, so Sprecherin Sabine Neumann. „Sie sind insofern beteiligt, als dass sie sowohl in den Berufungskommissionen wie in den Fakultätsräten, die Stellung nehmen können, die Mehrheit bilden.“ Der Gesetzentwurf stünde mit der Verfassung in Einklang. CDU-Hochschulpolitiker Wolfgang Beuß kündigte an, seine Fraktion werde das Gesetz abnicken: „Die geäußerten Bedenken kann ich nicht teilen.“

Eine aus ihrer Sicht wichtige Änderung konnten Präsidien und Opposition aber erreichen: Sie hatten beklagt, die Novelle entmachte die Präsidien, so dass die Lehrstätten in Mini-Hochschulen zu zerfallen drohten. Denn zunächst sollten die Fakultäten „Träger der Hochschulaufgaben“ sein. Das Parlament schränkte diese Potenz nun ein. Die Fakultäten, so der korrigierte Entwurf, würden nur „auf ihren Gebieten die Aufgaben in Lehre, Forschung und Entwicklung“ wahrnehmen. EVA WEIKERT