Kopftuch-Kritik

Liga für Menschenrechte bezeichnet Ablehnung einer Muslima für den Schuldienst als verfassungswidrig

Bemen taz ■ Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ kritisiert die Entscheidung der Bremer Schulbehörde, einer kopftuchtragenden Muslima die Ausbildung zur Lehrerin zu verweigern. Liga-Präsident Rolf Gössner sagte dazu: „Die Verweigerung des Referendariats entbehrt der Rechtsgrundlage und ist unverhältnismäßig.“

Da sich die Koalitionspartner noch nicht auf ein Gesetz zur Behandlung von „religiösen Symbolen“ in Schulen geeinigt hätten, gebe es keine spezielle Rechtsgrundlage für eine Verweigerung des Zugangs zum Lehramt und zum Referendariat. Auf die Bremische Verfassung und das Grundgesetz könne eine solche einschneidende Maßnahme nicht gestützt werden – im Gegenteil: „Bei der behördlichen Verweigerung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte der Betroffenen auf Berufs- und Religionsfreiheit sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“

Eine Abwägung dieser Rechtspositionen mit dem Neutralitätsgebot des Staates dürfte im Fall einer angehenden Referendarin zu dem Ergebnis führen, dass die Entscheidung der Schulbehörde unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sei. Deshalb seien gerichtliche Schritte, wie vom Anwalt der Betroffenen angekündigt, sinnvoll. Rolf Gössner: „Die staatliche Schule hat ein Ausbildungsmonopol für Lehrerinnen und Lehrer, deshalb hat die Lehramtskandidatin das Recht, ihren Vorbereitungsdienst im Bremischen Schuldienst zu absolvieren und ihre Ausbildung abzuschließen.“