„Reform oder abschaffen“

Diskussion über das Transsexuellengesetz

die Rechtsanwältin arbeitet beim G-Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt, BerlinFoto: Privat

taz: Frau Reinert, was ist das Transsexuellengesetz?Deborah Reinert: Das Gesetz ist aufgeteilt in die Namens- und Personenstandsänderung. Um seinen Namen zu ändern, muss der Transsexuelle mit zwei Gutachten seine Prägung vor Gericht nachweisen. Auch der Personenstand kann so geändert werden, sodass eine Eheschließung, nicht bloß der Eintrag einer Lebenspartnerschaft, möglich wird.

Im Juni gab es bereits eine Reform des Gesetzes. Wie sah die aus?Das war weniger eine Reform als vielmehr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie besagt, dass ein bereits verheirateter Transsexueller sich nicht mehr scheiden lassen muss, um seinen Personenstand ändern zu können.

Was soll sich durch eine weitere Reform ändern?Vor allem muss die Namensänderung vereinfacht werden. Außerdem sollten für die Personenstandsänderung keine geschlechtsumwandelnden Maßnahmen mehr nötig sein. Einige Transsexuelle sind aber für den OP-Zwang, da sie nicht wollen, dass Grenzen verschwimmen.

Kann man das Gesetz nicht einfach abschaffen?Im Prinzip ist es egal, ob das Gesetz abgeschafft oder reformiert wird. Bei einer Abschaffung würden viele Regeln wahrscheinlich ins Namensrecht übergehen. Allerdings könnte man sich so die teuren Gutachten sparen. INTERVIEW:
RWI

Diskussion u. a. mit den FachpolitikerInnen der Bürgerschaftsfraktionen: 18 Uhr, Pride House, An der Alster 40