PROZESS III: MILLIONENBETRUG BEIM KINDERKANAL
: Bewährungsstrafe für zweiten Täter

ERFURT | Im zweiten Prozess wegen des Millionenbetrugs beim Kinderkanal (s. taz von gestern) ist der Geschäftsführer einer Berliner Produktionsfirma zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den 43-Jährigen am Mittwoch der Bestechung und der Beihilfe zur Untreue schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Der angeklagte Geschäftsführer hatte gemeinsam mit dem früheren Herstellungsleiter des Kinderkanals mit Hilfe von Scheinrechnungen und Scheinaufträgen rund 4,6 Millionen Euro aus dem Etat des Senders abgezweigt. Der Geschäftsführer hatte im Oktober 2010 durch eine Selbstanzeige die Ermittlungen gegen den früheren Herstellungsleiter in Gang gebracht. Dieser war im Juli 2011 wegen Bestechlichkeit und Untreue in mehr als 48 Fällen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. (epd)