NPD will sich zum Tor klagen

Die rechtsextreme NPD will ihre Demonstration am 8. Mai zum Brandenburger Tor nun gerichtlich durchsetzen. Die Partei erhob beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Auflagen der Polizei, die ihr nur eine deutlich kürzere Route als gewünscht gestattet hatte. Ein Gerichtssprecher kündigte gestern an, die Entscheidung werde spätestens am kommenden Dienstag fallen. Die NPD-Jugendorganisation hatte eine Demonstration unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“ am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor angemeldet. Nach einem Bescheid der polizeilichen Versammlungsbehörde dürfen die Rechtsextremisten aber nur vom Alexanderplatz über die Straße Unter den Linden bis zum Bahnhof Friedrichstraße laufen – vorbei am Mahnmal für die Bücherverbrennung 1933 auf dem Bebelplatz und an der Neuen Wache. Gegen den NPD-Aufmarsch am Jahrestag des Kriegsendes sind eine Vielzahl von Gegendemonstrationen in der Stadt geplant. Am Brandenburger Tor findet der „Tag der Demokratie“ statt, getragen von einem breiten Bündnis aus Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und linken Initiativen. DPA, TAZ