Der Hahn und die Fledermaus

Seltene Fledermausart behindert Ausbau des Flughafens Frankfurt-Hahn. Verwaltungsgericht gibt Naturschützern Recht und hebt den Sofortvollzug auf

HAHN taz ■ Jörg Schumacher, der Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, hat sogar schon von ihr geträumt. Ein Albtraum sei es gewesen, erzählt er der taz. Unter seiner Bettdecke habe sich „das Vieh“ verkrochen und ihn fast zu Tode erschreckt.

„Das Vieh“ heißt Mopsfledermaus und ist in Deutschland eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Ausgerechnet in einem Wäldchen direkt am Hahn ist eine von nur noch drei Populationen der Mopsfledermaus in Westdeutschland zu Hause.

Genau dort aber soll die bis 2006 auf 3.800 Meter verlängerte Start- und Landebahn enden. Weil die Piloten freie Sicht am Ende der Piste brauchen, will die Flughafenbetreibergesellschaft die Axt an die Bäume legen, die der Mopsfledermaus als Quartiere dienen.

Der Wald muss weg, sagt Schumacher. Ein Ende des Booms der Billigflieger – in Frankfurt-Hahn ist das vor allem Ryanair – ist schließlich nicht in Sicht. Und künftig sollen auch Großraumfrachtflugzeuge den Hahn anfliegen können.

Der Wald bleibt zunächst einmal unangetastet, sagte dagegen Ende vergangener Woche ein Richter am Verwaltungsgericht Koblenz. Er hatte über eine Klage der Naturschutzverbände BUND und Nabu gegen den von der Landesregierung angeordneten Sofortvollzug für die Ausbaumaßnahmen zu entscheiden. Schumachers Leute dürfen jetzt zwar auf dem umzäunten Gelände des Flughafens weiter an der Verlängerung der Start- und Landebahn arbeiten. Doch der Wald außerhalb des Flughafens darf zunächst nicht gefällt werden.

Das Gericht verwies auf die noch ausstehende Entscheidung im Hauptverfahren, in dem sich die Richter dann auch ausführlich mit der Mopsfledermaus beschäftigen könnten. Diesem Urteil sieht Schumacher sehr zuversichtlich entgegen. Schließlich gehöre das freie Sichtfeld am Startbahn-Ende zu den Sicherheitsstandards an Flughäfen überall in der Welt. Die Naturschutzverbände sprachen denn auch nur von einem „Teilerfolg“.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT