Lehrerwarnstreik rechtmäßig

Vergangenen April beteiligten sich 6.000 Lehrer an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Danach mahnte die Senatsbildungsverwaltung Schulleiter ab und führte „Gespräche“ mit Lehrern. „Diese Maßnahmen waren rechtswidrig“, der Warnstreik dagegen rechtsmäßig, sagte der Staatsrechtler Ulrich Battis gestern, den die GEW als Gutachter beauftragt hatte. Entgegen der Behauptung der Senatsverwaltung habe keine absolute, sondern nur eine relative Friedenspflicht seitens der GEW bestanden, weil es keine tarifvertraglichen Regelungen zu altersgerechten Arbeitsbedingungen gegeben habe. Mit dem Gutachten sieht die Gewerkschaft ihre Position bei künftigen Warnstreiks gestärkt. (mor)