Landeskinder-Modell verfassungswidrig?:
Auch Bremen will seinen Studierenden zukünftig ans Portmonee, um die leeren Kassen der Hochschulen aufzubessern. Wie in Hamburg sollen Bremer Landeskinder zehn bis zwölf Semester ohne Gebühr studieren können, wer außerhalb der Stadtgrenzen wohnt, soll aber 500 Euro pro Semester zahlen. Doch die Gerichte könnten diesen Plan vereiteln: In Hamburg hat das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung die Studiengebühr vorläufig ausgesetzt. Zudem hat der AStA der Uni Hamburg für 50 Prozent aller Studierenden eine generelle Befreiung vom Bezahlstudium erklagt. Die Richter haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet – sie sehen die Chancengleichheit gefährdet. Der Sprecher des Bremer Wissenschaftsressorts, Rainer Gausepohl, geht dennoch davon aus, dass das Landeskinder-Modell wie geplant im Oktober in Kraft tritt. frs
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen