Berlusconi kommt mal wieder davon

FREIBURG taz ■ Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi kann dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) danken. Das Luxemburger Gericht hat festgestellt, dass EU-Richtlinien gegenüber EU-Bürgern keine strafverschärfende Wirkung haben können. Es ließ deshalb die Frage offen, ob Italiens Strafvorschriften für Bilanzfälschung noch den Anforderungen des EU-Rechts genügen. EU-Richtlinien fordern, dass die Mitgliedstaaten Verstöße gegen EU-Bilanzvorschriften auf „geeignete“ Weise bestrafen müssen. Berlusconi hatte 2002 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Strafbarkeit wegen Bilanzfälschung stark einschränkt und die Verjährungszeiten verkürzt. Das nutzte ihm selbst, weil er 1999 in Mailand wegen Bilanzfälschung angeklagt wurde. Die Mailänder Richter müssen nun das entschärfte italienische Strafrecht anwenden. CHR