Keine Gruppenverfolgung

Oberverwaltungsgericht Münster stellt Ferndiagnose: Lage für Kurden in der Türkei angeblich verbessert

MÜNSTER dpa/taz ■ Kurden aus der Türkei haben in Nordrhein- Westfalen allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit auch weiterhin kein Recht auf Asyl. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Damit sei die bisherige Rechtsprechung bestätigt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Die Menschenrechtslage beim EU-Beitrittsanwärter Türkei habe sich in jüngster Zeit deutlich gebessert. Es gebe keine Gruppenverfolgung von Kurden allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit. Abgelehnten Asylbewerbern drohe nach Abschiebung in die Türkei mit hoher Wahrscheinlichkeit keine menschenrechtswidrige Behandlung.

Der 8. Senat des nordrhein-westfälischen Gerichts habe sich bei der turnusmäßigen Überprüfung der Menschenrechtsfrage in der Türkei intensiv mit der Lage beschäftigt. Mit umfangreichen Reformpaketen in den Jahren 2002 und 2004 sei eine Annäherung an die Maßstäbe der Europäischen Union erreicht worden. Trotzdem finde in der Türkei weiterhin politische Verfolgung statt. Folter gebe es allerdings seltener, die Methoden hätten sich geändert und seien schwerer nachweisbar. Auch Sippenhaft sei nicht ausgeschlossen, jedoch nicht sehr wahrscheinlich.