NPD will für Demo Karlsruhe anrufen

BERLIN/MÜNCHEN ap/dpa ■ Die NPD besteht auf einem Demonstrationszug am 8. Mai entlang dem Holocaust-Mahnmal in Berlin und will dafür bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wie die Partei am Mittwoch mitteilte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Polizei, den Zug der Rechtsextremen von dem Mahnmal und dem Brandenburger Tor fern zu halten. Gegen diese Entscheidung werde die Rechtsabteilung der Partei Verfassungsbeschwerde einlegen. In München darf eine Neonazi-Veranstaltung zum 60. Jahrestag des Kriegsendes nicht auf dem Marienplatz stattfinden. Das Verwaltungsgericht entschied, es lägen keine Voraussetzungen vor, die Versammlung am 8. Mai komplett zu verbieten. Jedoch dürfe sie nicht am Marienplatz stattfinden, da dieser Platz einen hohen symbolischen Charakter habe. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Münchner Neonazi Norman Bordin hatte die Veranstaltung im November als Mahnwache zum „Tag der Ehre, nicht Tag der Befreiung“ angemeldet.