„Typische Schutzbehauptung“

Fall Nieting: Polizeiauswertung abgeschlossen, Anklageerhebung erwartet

Die Staatsanwaltschaft gibt sich zugeknöpft. „Nichts Neues“ habe man im Fall des Ex-Bürgerschaftsabgeordneten Clemens Nieting zu vermelden, teilte ein Sprecher der taz gestern auf Anfrage mit: „Wir geben keine Zwischenergebnisse heraus.“ So bleibt unklar, ob und wann gegen den CDU-Mann Anklage wegen Besitzes und möglicherweise auch Verbreitung von Kinderpornographie erhoben wird.

Die kriminaltechnische Auswertung der in Nietings Privaträumen Ende März sichergestellten Datenträger hat die Polizei bereits im April abgeschlossen. Neben den dort gefundenen Dateien mit kinderpornographischen Inhalten belasten nach Einschätzung der Fahnder vor allem Nietings Rechtfertigungsversuche den 40-Jährigen. Seine Behauptung, er habe die einschlägigen Darstellungen für eine geplante Anti-Kinderpornographie-Kampagne archiviert, die dann ins Wasser gefallen sei, bewerten die Ermittler als „typische Schutzbehauptung“. Nach Einschätzung aus Polizeikreisen wiegen die Beweismittel so schwer, dass das ehemalige Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses zumindest mit einer saftigen Geldbuße oder einer Bewährungsstrafe rechnen müsse.    mac