JUGENDSCHUTZ
: DSDS im Visier

BERLIN | Die Bezirksregierung Köln prüft, ob „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen hat. In der DSDS-Sendung vom 25. Februar wurde eine 16-jährige Kandidatin nach 23 Uhr auf die Bühnenleinwand projiziert. Die Kandidatin saß im Publikum. Minderjährige dürfen ohne behördliche Bewilligung maximal bis 23 Uhr im Fernsehen auftreten. Schon im vergangenen Jahr gab es bei DSDS einen ähnlichen Vorfall. (taz)