Studierverbot für Mzoudi

Verwaltungsrichter bestätigen Vorgehen der Behörde

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat bekannt gegeben, dass der als „9-11-Terrorhelfer“ vom Hanseatischen Oberlandesgericht freigesprochene Abdelghani Mzoudi trotzdem nicht weiter Elektonik an der HAW studieren darf. Die „Ermessensentscheidung“ der Innenbehörde, Mzoudis „Duldung“ bis zum Abschluss der Revision beim Bundesgerichtshof mit einem Studierverbot zu verbinden, sei nicht zu beanstanden. Das „Studierverbot“ sei ein „geeignetes Mittel“, einer „Verfestigung seines Aufenthaltes“ entgegenzuwirken. KVA