Der Staat ist nicht privat

Senat darf sich der Pflicht zur Offenlegung nicht entledigen

VON SEBASTIAN HEISER

Private Unternehmen können oft schneller reagieren als Behörden, sie sind häufig flexibler und können anderen Unternehmen auf Augenhöhe begegnen. Darum ist es gut, dass der Senat viele seiner Aufgaben von Unternehmen erledigen lässt. Besonders geschickt ist es, wenn er selbst eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründet, und ihr dann Aufgaben überträgt. So klappt das etwa beim Liegenschaftsfonds, den Vivantes-Krankenhäusern, dem Flughafen Schönefeld oder dem Zoo. Dadurch behält das Land die volle Kontrolle, es gibt keine privaten Eigentümer mit ihren Renditeerwartungen und dennoch alle Vorteile eines Unternehmens.

Im Auftrag der Bürger

Doch der Staat hat besondere Pflichten. Das Abgeordnetenhaus und die Öffentlichkeit haben einen Anspruch auf besondere Transparenz. Schließlich wird der Senat ja im Auftrag der Bürger tätig. Und sie müssen wissen, wer verantwortlich ist, um dann alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie die Verantwortlichen abwählen wollen. Es gibt jedoch die Tendenz bei vielen der vom Senat beherrschten Unternehmen, dass sie die Freiheiten, die die Privatwirtschaft bietet, über Gebühr strapazieren. Doch wenn staatliche Aufgaben an Unternehmen verlagert werden, dann darf dieser Nebeneffekt nicht entstehen.

Der Senat darf dies nicht – ob bewusst oder unbewusst – als Instrument benutzen, um sich seiner Pflichten zu entledigen. Denn das bleibt der Unterschied: Echte Privatunternehmen handeln mit eigenem Geld und auf eigene Verantwortung. Die dem Land gehörenden Unternehmen setzen dagegen das Geld des Steuerzahlers ein und können sich darauf verlassen, dass in der Not das Land einspringt.