Wunschdenken

Bundesgericht entscheidet über Revision im Fall Mzoudi. Verfassungsschutz träumt von neuem Terror-Prozess

Morgen entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob Abdelghani Mzoudi unschuldig ist oder weiterhin als terrorverdächtig gilt. Das oberste Gericht verhandelt über die Revision der Bundesanwaltschaft (BAW), die ein neues Verfahren gegen den Marokkaner erzwingen will. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte Mzoudi 2004 vom Vorwurf freigesprochen, in die Terroranschläge des 11. September 2001 verwickelt gewesen zu sein.

Seine Verteidigerin Gül Pinar sieht der Entscheidung des BGH gelassen entgegen. Die Revision der BAW stützt sich vor allem auf den Vorwurf, das Gericht habe die Vernehmung von Yosri Fouda abgelehnt. Der britische Korrespondent des arabischen TV-Senders al-Dschasira hatte den al-Qaida-Kader Ramzi Binalshibh vor dessen Festnahme in Pakistan interviewt. Bei der Ablehnung dieses Antrages aber, sagt Pinar, habe das Gericht keinen rechtlichen Fehler gemacht. Binalshibh hatte den Hamburger Studenten in jenem Interview ohnehin nicht beschuldigt, in die Planung der Anschläge eingeweiht gewesen zu sein.

Pinar rechnet fest damit, dass der BGH die Revision verwerfen wird. Hamburgs Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck (CDU) hingegen hofft, dass Mzoudi ein weiteres Mal der Prozess gemacht werden kann. Bei der Präsentation seines Jahresberichtes am Montag hatte er den erneuten Prozess fälschlicherweise schon angekündigt. Vahldieck sei da, räumte Innenbehördensprecher Reinhard Fallak gestern ein, etwas „optimistisch visionär“ gewesen.

Den Wunsch der Innenbehörde, Mzoudi als Terroristen zu bestrafen, sieht dessen Anwältin bereits durch die Entscheidung erfüllt, ihm das weitere Studium zu verweigern (taz berichtete gestern). Damit habe die Innenbehörde „eine Ersatzstrafe verhängt“. EE