Medienticker

Fritz Pleitgen (66), WDR-Intendant im zeitweiligen Clinch mit seiner Landesregierung, ist gestern zum Zeichen der Versöhnung, und weil man rechtzeitig vor den Landtagswahlen am 22. Mai das Kriegsbeil begraben konnte, mit dem Europäischen Medienpreis ausgezeichnet worden. Überreicht hat die Karlsmedaille – niemand Geringeres als NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD), dessen Kommentare über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Zwist ausgelöst hatten. Der Preis ist de facto NRW-landeseigen und wird von der Landesmedienanstalt NRW, der Stadt Aachen und dem ebenfalls vom Land getragenen Europäischen Medieninstitut vergeben. (stg)

Die ARD-Intendanten (zusammen rund 500 Jahre alt) wollen nun endgültig bei ihrer nächsten Sitzung im Juni entscheiden, ob sie wegen des Verfahrens, mit dem die neue Rundfunkgebühr vereinbart wurde, Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Dies sagte die juristische Direktorin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, bei den Mitteldeutschen Medientagen in Leipzig. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten in das vom Verfassungsgericht festgelegte Verfahren eingegriffen und eigenmächtig den Gebührenzuschlag von 1,09 Euro auf 88 Cent gesenkt und seine Einführung von Januar auf April dieses Jahres verschoben. (dpa)

„Speer (✝, 76) und Er (✝, 56)“ konnten sich am Montagabend nicht gegen den ZDF-Krimi durchsetzen: Über 4 Millionen Menschen sahen die erste Folge von Heinrich Breloers ARD-Dreiteiler über Hitlers Rüstungsminister Albert Speer (12,4 Prozent Marktanteil), während 4,15 Millionen Zuschauer lieber die Wiederholung „Nachtschicht – Amok“ sahen (12,7 Prozent). Nase vorn vor beiden hatte allerdings „Wer wird Millionär?“, das 7,82 Millionen (24,0 Prozent) sahen. Der Auftakt des Sat.1-Zweiteilers „Miss Texas“ kam auf 2,86 Millionen Zuschauer (8,9 Prozent). (dpa)

Klaus Wowereit (51), Regierender Bürgermeister von Berlin, muss seinen Terminkalender nicht für die Medien öffnen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies gestern die Klage eines freien Journalisten ab, der unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die dienstlichen Termine des Regierungschefs verlangt hatte. Der Terminkalender sei keine „Akte“, so das Gericht. (ap)