Feinstaub abgeblasen

Gericht weist Feinstaub-Klage von Bürgern gegen Senat zurück. Schnelle Fahrverbote wird’s also nicht geben

Das Verwaltungsgericht hat die Feinstaub-Klage dreier BerlinerInnen gegen den rot-roten Senat zurückgewiesen. Der Eilantrag sei „unzulässig“ und „unbegründet“, so die Richter. Zwar stammten 49 Prozent des Feinstaubs lokal vom Straßenverkehr, doch nur 11 Prozent seien auf Dieselabgase zurückzuführen. Daher sei es nicht notwendig, die Behörde zum sofortigen Handeln zu zwingen.

Die AnwohnerInnen der Frankfurter Allee forderten in dem Eilantrag, die Innenstadt komplett für Dieselautos ohne Rußfilter zu sperren oder örtliche Fahrverbote für ihr Wohngebiet auszusprechen. An der ehemaligen DDR-Prachtstraße wurde der zulässige Feinstaubrichtwert in der Luft bereits an 36 Tagen überschritten, zulässig sind nur 35 Tage im ganzen Jahr. Ein weiteres Verfahren, in dem es um die Erstellung eines Aktionsplans geht, läuft noch – darin fordern die BürgerInnen etwa die frühzeitige Einrichtung einer Umweltzone, also einer dieselstinkerfreien Innenstadt.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) begrüßte den Entscheid als „wesentliche, aber nicht abschließende Klärung“ der Rechtslage. „Kurzfristige, lokale Maßnahmen helfen nicht, die Luftqualität der Stadt weiter zu verbessern.“ Nur nachhaltige Maßnahmen wie die Einführung der Umweltzone könnten die Belastung reduzieren helfen.

Das Gericht hat jedoch die Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, zugelassen. „Das werden wir aller Voraussicht nach tun“, sagte Fabian Löwenberg, der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, gestern. Die Umweltschutzorganisation hatte die Prozesskosten übernommen. Positiv sei, dass das Gericht prinzipiell anerkannt habe, dass die Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte die Gesundheit der AnwohnerInnen gefährde, so Löwenberg weiter. ULRICH SCHULTE