Das klingt makaber

Betr.: „Freiwillig à la CDU“, taz nord, 11.5.2005

Der letzte Absatz des Artikels ist in falscher Reihenfolge geschrieben. Aufgrund des Asylrechts wird jeder Asylantrag individuell geprüft. Das Ergebnis in Niedersachsen für 2004 war, dass von 5.500 Anträgen 52 positiv beschieden und bei 38 weiteren Anträgen Abschiebungshindernisse festgestellt wurden. Durch die verdrehte Darstellung könnte der Eindruck entstehen, dass beim zuständigen Bundesamt am Rechtsstaat vorbei gearbeitet wird. Zu jedem Ablehnungsbescheid gehört aber eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn der Antragsteller den Rechtsweg nicht nutzt oder – im Fall der Klage – ein Gericht zum gleichen Ergebnis wie das Bundesamt kommt, dann muss der Antragsteller ausreisen. Tut er dies nicht „freiwillig“, erfolgt die Abschiebung. Das klingt makaber. „Freiwillig“ sollte vielleicht durch „eigenständig“ ersetzt werden, ändert aber nichts daran, dass nach einer freiwilligen Ausreise die Möglichkeit besteht, mit einem Visum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken, zur Familiengründung oder zum Studium wieder nach Deutschland einreisen zu können. Nach einer Abschiebung ist das nicht mehr möglich. Es besteht also schon eine überdenkenswerte Alternative für den Antragsteller. Dabei lasse ich das Verständnis für den Wunsch des Antragstellers, im Bundesgebiet zu bleiben, mal ganz außen vor. B. KIRSCH, Lüneburg