Tiere wollen vor Gericht

Tierschutz hat Verfassungsrang. Nach dem Willen der Grünen sollen die Tier-Interessen bald auch gerichtlich durchgesetzt werden können

Bremen taz ■ Tiere sind arme Schweine, auch in Bremen. Zwar sind sie als schützenswert in die Landesverfassung aufgestiegen, aber wenn die Exekutive dies nicht ernst nimmt, dann gibt es keine Möglichkeit, dass die Gerichte eingeschaltet werden, sagt Tierschützer Wolfgang Apel. Menschen können vor Gericht gehen, für die Natur gibt es ersatzweise das Verbandsklagerecht – für den Tierschutz bisher nicht. Die Bremer Grünen stellten dafür nun einen Gesetzentwurf vor.

Der grüne Text lehnt sich dabei an die Vorlage an, die die rot-grüne Landesregierung in Kiel im vergangenen Jahr in den Bundesrat eingebracht hat. Die Stimmen von NRW und von Berlin waren dafür, aber die CDU blockierte das Gesetz mit ihrer Mehrheit. Die Interessen, die dagegen stehen, kommen am stärksten aus der Landwirtschaft. In Schleswig-Holstein wollte die rot-grüne Landesregierung das Verbandsklagerecht dann wenigstens auf Landesebene verankern, dazu kam es aber nicht während des Wahlkampfes. Nun, so die Grüne Karin Mathes, soll Bremen den Vorreiter machen.

Da sich SPD-Fraktionschef Jens Böhrnsen während der Debatte um die Bundesratsinitiative grundsätzlich positiv geäußert hatte und auch, wie Karin Mathes formulierte, der Rechtsanwalt Thomas Röwekamp – Bremens CDU-Innensenator – nichts dagegen haben könne, wenn das Tierschutz-Handeln des Staates einer gerichtlichen Überprüfung unterworfen ist, gehen die Grünen davon aus, dass ihr Anliegen über die Parteigrenzen hinweg Unterstützung findet.

Der Zeitplan der Grünen würde es dabei ermöglichen, dass auch die Entscheidung über die Fortsetzung der Makaken-Experimente an der Bremer Universität gerichtlich überprüft werden könnte. „Der Tierschutz ist ausdrücklich im Grundgesetz und in der bremischen Landesverfassung verankert. An den umstrittenen Affenversuchen an der Bremer Universität hat das nichts geändert“, sagen die Grünen. Dass sich die tierschutzrechtliche Lage geändert habe, schlage sich in dem Genehmigungsverfahren bisher nicht nieder. Ohne Verbandsklage sei das in der Bremer Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz wie ein „Tiger ohne Zähne“. kawe