KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER DAS KORRUPTIONSREGISTER
: Von wegen Pranger

Der Senat möchte keine Aufträge mehr an Firmen vergeben, die ihre Geschäftspartner übers Ohr gehauen haben. Man sollte meinen, dass er schon längst so handelt. Und dass die Handelskammer, die stolz die Fahne des „ehrbaren Kaufmanns“ hochhält, ihn dabei unterstützt.

Jeder normale Mensch versucht Geschäfte mit windigen Leuten zu vermeiden. Nicht umsonst gibt es vielerorts im Internet Bewertungen für Verkäufer. Nicht umsonst gibt es Auskunfteien, die Aufschluss das Gebaren möglicher Geschäftspartner geben. Und ausgerechnet der Staat soll sich für dumm verkaufen lassen?

Was der Senat hier vorschlägt, ist dabei weitaus vorsichtiger als das, was sonst im Geschäftsleben gilt. Nicht dass er einfach auf Erfahrung seiner Beamten mit Unternehmen zurückgreifen würde. Nein: Er verlangt eine rechtskräftige Verurteilung. Eine Firma mag ein bisschen schummeln, überhöhte Preise fürs Material berechnen und schlechte Arbeit abliefern. Aber erst wenn sie auch kriminell handelt, kriegt sie keine Aufträge mehr.

Worin die „Prangerwirkung“ bestehen soll, die die Handelskammer fürchtet, erschließt sich nicht. Der Senat würde die Namen der Firmen ja nicht am schwarzen Brett aushängen, sondern ihnen ganz im Vertrauen den Ausschluss mitteilen.