Korruptionsregister geplant

WIRTSCHAFT Senat will verurteilte Firmen drei Jahre lang von öffentlichen Aufträgen ausschließen

Der SPD-Senat hat den Entwurf eines Anti-Korruptionsgesetzes vorgestellt. Rechtskräftig verurteilte Unternehmen sollen demnach für bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können. „Korruption schädigt das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung“, sagte Finanz-Staatsrat Jens Lattmann am Dienstag zur Begründung. Zudem verursachten rechtswidrige Geschäftspraktiken Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der redlichen Unternehmen.

Der Gesetzentwurf soll jetzt den Interessenvertretern zugeleitet werden, etwa der Industriegewerkschaft Bau, dem Verein Transparency International sowie der Handwerks- und der Handelskammer. Handelskammer-Geschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz hatte sich schon im Vorfeld kritisch zu dem Gesetzesvorhaben geäußert.

Die Unternehmen stünden ohnehin international unter dem Druck, sich Regeln für eine solide Geschäftspraxis zu geben, sagte er auf der Jahrespressekonferenz der Kammer. Ein solches präventives Instrument, wie es die Kammer für Mittelständler entwickeln wolle, wirke „viel durchgreifender als das vom Senat propagierte Prangerinstrument ‚Korruptionsregister‘“.

Der Senat reagiert mit seinem Vorschlag darauf, dass die Versuche, ein bundesweites Korruptionsregister einzurichten, gescheitert sind. Sein Entwurf sieht vor, eine zentrale Stelle zu schaffen, die das Register führt und entscheidet, wer darin eingetragen wird. Das soll nicht nur Firmen treffen, die rechtskräftig wegen Korruption verurteilt worden sind, sondern auch solche, die sich anderer Formen von Wirtschaftskriminalität schuldig gemacht haben, indem sie etwa Angebote untereinander abgesprochen oder Schwarzarbeiter beschäftigt haben.

Die GAL begrüßte die Initiative und regte eine stärke Kooperation in Norddeutschland an. Die Linke lobte den Vorschlag ebenfalls. Seit Jahren habe sie ein solches Register nach Berliner Vorbild gefordert. Die Linke betonte, sie wolle darauf achten, dass die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gewahrt werde. KNÖ