das wichtigste
: Kein Schmerzensgeld

Ein zuckerkranker Richter erhält kein Schmerzensgeld von Coca-Cola. Die Essener Landrichter wiesen seine Klage zurück: Ein Hersteller könne nur haftbar gemacht werden, wenn er ein fehlerhaftes Produkt vertreibe. Der Jurist hatte seinen Diabetes auf jahrelangen Konsum von täglich einer Cola und Schokoriegeln zurückgeführt.