unverbremt: Henning Bleyl über Eigentum
: Der Polizist als Pädagoge

Wussten Sie, wie ungesund der Erwerb eines Fischbrötchens sein kann? Mich führte er kürzlich an den Rand des Herzinfarktes. Lachs in der Hand, Fahrrad fort! Ich hatte doch nur kurz vor „Nordsee“ in der Sögestraße angestanden, das Rad drei Meter entfernt. Also flugs die Verfolgung angetreten, und siehe: 30 Meter weiter steht es, bewacht von einem triumphierend grinsenden Polizisten.

Kleiner Scherz im Dienst? Nein! Eine knallharte pädagogische Intervention, wie mir der Ermahnungs-Sermon des tüchtigen Kontaktbereichlers klar macht: „Sie lassen Werte von mehreren hundert Euro unbeaufsichtigt“, ruft er erregt. Auf mein spontanes Verkaufsangebot – 80 Euro für die alte Möhre – will er trotzdem nicht eingehen.

Seine Mission ist schließlich pädagogischer Natur. „Ohne abzuschließen!“, schimpft er, „wenn alle das so machen würden!“ Alle Polizisten? Dann müsste man wohl die Radklau-Statistik umschreiben, zumindest mal die Entwendungen von Amts wegen herausrechnen.

Der Vorschlag lenkt unser Gespräch in die juristische Richtung: Vorbeugender Fahrraddiebstahl – darf die Polizei das? „Natürlich“, sagt mein Freund und Helfer, Hehler oder Besitzstandswahrer: Da habe er „Rückendeckung von ganz oben“. Aber haftet „ganz oben“ auch für Schockfolgen und andere Unwägbarkeiten der Belehrungsmaßnahme? Undankbar sei ich, heißt es nun, und weiterer Fürsorge nicht wert. Na endlich – geht doch.