Die Schulden der Väter

INKASSO Dem Land Bremen schulden zahlungsfähige Väter fast 16 Millionen Euro – aber mit dem Eintreiben will es einfach immer noch nicht klappen

In Bremen fehlt die Software für den Bereich „Heranziehen/ Forderungen“ noch

Bremen versäumt es, offene Forderungen von fast 16 Millionen Euro einzutreiben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der CDU zu den Unterhaltsvorschüssen hervor. Das ist das Geld, das die Sozialbehörden an alleinerziehende vorstrecken, wenn das andere Elternteil, meist der Vater, seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Laut Gesetz hat die öffentliche Hand Anspruch auf Rückerstattung von den Drückebergern. Nur hapert’s beim Inkasso.

Die bis zum 31. Dezember 2012 aufgelaufene Summe von 15.705.341,09 Euro verteilt sich ungleich auf die beiden Städte: Während die offenen Rückforderungen sich in Bremerhaven auf knapp 6,7 Millionen belaufen, stehen im fünfmal so großen Bremen lediglich neun Millionen aus. Dieser Betrag erfasst laut Senat nur die Vorschüsse für jene Schuldner, die nicht von Anfang an als zahlungsunfähig gelten, wie die meisten: Von 7.733 Unterhaltspflichtigen erfolgt bei 5.086 in der Stadt Bremen „keine Heranziehung“. Die offenen neun Millionen gehen auf die übrigen 2.647 zurück. Von denen würde rund ein Viertel aktuell zahlen.

„In den restlichen 1.964 Fällen sind die Verpflichteten entweder aktuell nicht leistungsfähig“, heißt es weiter, oder eben „zahlungsunwillig“. Besonders in Bremerhaven scheint es ganz ins Ermessen der Schuldner gestellt, ob sie Geld erübrigen können, oder es lieber für etwas anderes ausgeben. Immerhin 200 von ihnen, also 6,9 Prozent, ließen sich durch die Bitte erweichen und beglichen ihre Schulden. In Bremen kann diese Erfolgsquote derzeit nicht ermittelt werden, weil die Software für den Bereich „Heranziehen/Forderungen“ noch fehlt.

Die Bemühungen des Senats, die Zahlungsmoral zu steigern, sind bislang verpufft. So musste man den Plan, ein privates Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, aufgeben: Die Datenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch. Insofern darf als Erfolg gelten, dass die Rückgriffquote von „10,20 auf 11,12 Prozent gesteigert“ wurde. Im Ländervergleich liegt man damit aber nach wie vor abgeschlagen auf dem letzten Platz.  BENNO SCHIRRMEISTER